Polizeisportverein Bernau e.V.
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I. Beitragsordnung des Polizeisportvereins Bernau e.V. |
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Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung. | |
c)
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Bei Neueintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 25,00 € erhoben. Alle Zahlungen erfolgen grundsätzlich bargeldloser Form von Überweisungen oder mittels Dauerauftrag. |
d)
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Der Beitrag kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich entrichtet werden. Er ist jeweils am ersten Werktag des vereinbarten Zahlungszeitraumes fällig. |
f)
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Das Mitglied ist verpflichtet, den Vorstand oder ein vom Vorstand ermächtigtes Vorstandsmitglied unverzüglich über Änderungen zu persönlichen Angaben zu informieren. |
h)
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Soll ein Mitglied wegen der Verletzung seiner Beitragspflicht aus dem Verein ausgeschlossen werden, so ist ihm die Möglichkeit einzuräumen, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. |
III. Beitragsklassen |
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Klasse |
monatliche Beitragshöhe |
1 Kinder (unter 14 Jahren) |
7,00 €
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2 Jugendliche (14. bis vollendete 18. Lebensjahr) |
9,50 €
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3 Erwachsene |
12,50 €
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4 in Ausbildung befindliche Personen, Wehr- bzw.Wehrersatzdienstleistende über 18, jedoch nichtälter als 27 Jahre (auf Antrag) |
9,50 €
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5 Personen im Ruhestand |
5,50 €
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6 Behinderte (auf Antrag) |
4,50 €
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7 Arbeitslose (auf Antrag) | |
8 Sozialhilfeempfänger (auf Antrag) |
3,00 €
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9 Fördernde Mitglieder Beitragshöhe frei, jedoch mindestens |
2,50 €
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IV. Ermäßigungen/Beitragsfreistellungen |
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Übungsleiter, die monatlich mehr als 12 Stunden Übungsleiterfähigkeit nachweisen können, werden von Ihrer Beitragspflicht befreit. Auf Antrag der Mitglieder können weitere Ermäßigungen bzw. Beitragsfreistellungen gewährt werden. a) Für Familienmitglieder (ab 3Personen) 25% der jeweiligen Beitragsklasse, wenn diese Personen Mitglieder des Vereins sind. b) Für Fördernde Mitglieder, die den PSV Bernau e.V. durch eine ehrenamtliche Tätigkeit als Mitglied des Vorstandes aktiv unterstützen, gilt Beitragsklasse 9. c) In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag eine Ermäßigung um 50% der jeweiligen Beitragsklasse bzw. in besonderen Fällen eine befristete Beitragsfreistellung gewährt werden. Derartige Ermäßigungen/Freistellungen bedürfen der Zustimmung des Vorstandes oder mindestens zweier vom Vorstand ermächtigter Vorstandsmitglieder. Anträge sind grundsätzlich schriftlich und mit den entsprechenden Nachweisen an den Vorstand oder ein vom Vorstand ermächtigtes Vorstandsmitglied zu richten. Ein Vereinsaustritt ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Er muss dem Vorstand bzw. der von ihm beauftragten Person drei Monate vor dem angestrebten Austrittstermin schriftlich angezeigt werden. Maßgeblich für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Kündigung beim Vereinsvorstand. 7. Die Mitgliederverwaltung erfolgt rechnergestützt. Jedes Vereinsmitglied erklärt sich mit seiner Unterschrift zum Beitrittsvertrag gleichzeitig damit einverstanden,dass seine personenbezogenen Daten entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz zu Vereinszwecken erhoben verarbeitet und gespeichert werden. 8. Alle vor dem 15.11.2001 gewährten Ermäßigungen bzw. Freistellungen behalten ihre Gültigkeit, sofern die Gründe, die zur Ermäßigung führten, fortbestehen. 9. Diese Beitragsordnung wurde auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 15.11.2001 beschlossen und tritt zum 01.01.2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitragsordnung vom 01.01.1997 außer Kraft. Bernau,den 15.11.2001 |